Selbstauskunft

Beim Stellen des Antrages für eine Kreditkarte verlangt die ausgebende Bank in der Regel eine Selbstauskunft des Antragstellers. Diese umfasst die Höhe des Einkommens sowie Angaben zu Vermögen. Oft wird das Vorhandensein von Wohneigentum gesondert abgefragt. Die in der Selbstauskunft gemachten Angaben dienen zum einen der Prüfung der generellen Kreditwürdigkeit des Antragstellers, zum anderen aber auch der Berechnung des Verfügungsrahmens der auszustellenden Kreditkarte. In begründeten Einzelfällen werden Belege für die in der Selbstauskunft gemachten Angaben angefordert. Das können Gehaltsnachweise oder Rentenbescheide sein. Absichtlich falsche Angaben in der Selbstauskunft können als Straftat geahndet werden, sofern es zu Unregelmäßigkeiten beim Ausgleich des Kreditkartenkontos kommt. Deshalb ist es hier wichtig, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

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