Jahresgebühr

Bei Kreditkarten fällt keine monatliche Grundgebühr, sondern für gewöhnlich eine Jahresgebühr an. Diese Gebühr ist genauso als Grundgebühr zu verstehen. Egal ob man die Kreditkarte nutzt oder nur in der Schublade daheim liegen hat – die Jahresgebühr muss für ein Jahr im Voraus gezahlt werden. Ausnahmen gibt es davon eher wenige, diese sind die kostenlosen Kreditkarten.

Wird die Kreditkarte gekündigt, muss die Bank laut Bürgerlichem Gesetzbuch BGB § 675h Absatz 3 die Jahresgebühr der Kreditkarte anteilig für den nicht genutzten Zeitraum zurückerstatten.
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