Disagio

Im Kreditwesen und im Wertpapierhandel ist unter dem Begriff Disagio ein Abschlag bzw. Gebühr zu verstehen. Im Bereich der Kreditkarten werden die Gebühren, welche die Akzeptanzstellen (Hotels, Restaurants, Händler) für die Nutzung der Servicedienstleistung zu tragen haben, als Disagio bezeichnet. Händler müssen also vom Warenumsatz, den der Kunde mit einer Kreditkarte bezahlt, ein Disagio an den Acquirer bezahlen. Die Transaktionsgebühren werden also nicht dem Kreditkarteninhaber in Rechnung gestellt.

Über das Disagio wird zwischen dem Händler und der jeweiligen Acquiring Bank (welche die Kartenzahlungen für ihn abrechnet) verhandelt und im Kreditkartenakzeptanzvertrag fest vereinbart. Es setzt sich aus einer variablen Gebühr (meist ab 2 bis 3 %) und Transaktionsgebühr (ab 0,10 Euro) zusammen, wobei die Gebührenhöhe von Branche, Transaktionsvolumen und Abrechnungsverfahren abhängig ist.

Große Unternehmen und Handelsketten haben – bedingt durch ihren Umsatz- gegenüber dem Einzelhändler den Vorteil, attraktivere Vertragskonditionen über Rahmenverträge aushandeln zu können.

Gebühren, die der Karteninhaber zu tragen hat, sind die Bargeldgebühr, Auslandseinsatzgebühr und Jahresgebühr.

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