Auslandseinsatzentgelt

Kreditkarten werden weltweit zum Bezahlen an Millionen von Akzeptanzstellen angenommen. Bei einer Zahlung im Ausland, die in der jeweiligen Landeswährung durchgeführt und abgerechnet wird, entsteht bis zur Abbuchung auf dem “heimischen” Kreditkartenkonto ein erheblicher Aufwand. Dieser Aufwand wird mit dem Auslandseinsatzentgelt abgegolten. Diese Auslandsgebühr beträgt rund 1 bis 2 Prozent vom Kaufbetrag.

Keine Gebühr in Euro-Ländern

Mit der Einführung der Euro-Währung in der Europäischen Union ist das Auslandseinsatzentgelt für Kreditkartenzahlungen innerhalb der EU-Länder bei Euro-Umsätzen komplett weggefallen. Wenn also in Euro-Ländern mit der Kreditkarte eingekauft wird, dann braucht man keine extra Kreditkartengebühr zu bezahlen.

Demnach wird das Auslandseinsatzentgelt nur in den Ländern berechnet, in denen eine andere Landeswährung als der Euro gültig ist. Folglich brauchen Sie zum Beispiel in Frankreich oder Spanien keine Auslandsgebühr zu zahlen, hingegen in Großbritannien, Dubai oder den USA wird das Auslandsentgelt fällig.

Beispiel

Angenommen, das Auslandsentgelt einer Kreditkarte beträgt 1,75%. Sie bezahlen in den USA eine Hotelrechnung in Höhe von 500 US-Dollar. Dieser Betrag muss von der kreditkartenführenden Bank in Euro umgerechnt werden. Der Kurs und der Gegenwert sind für Sie später auf der Kreditkartenabrechnung sichtbar. Vom Euro-Gegenwert wird dann das Auslandsentgelt in Höhe von 1,75% berechnet und ausgewiesen. Beträgt der Gegenwert in unserem fiktiven Beispiel 400 Euro, dann werden 7,00 Euro Auslandsentgelt berechnet.

Sonderfälle

Geschieht der Kreditkartenumsatz im Ausland außerhalb der Euro-Länder und wird vor Ort in Euro umgerechnet, dann denken Kreditkartenbesitzer, sie bräuchten kein Auslandseinsatzentgelt zu bezahlen. Das stimmt aber nur bedingt. Bei solchen Transaktionen berechnet die eine Bank kein Entgelt – eine andere berechnet es aber. Hierbei haben die kreditkartenführenden Banken freie Hand, ob sie für solche Kartenumsätze das Auslandseinsatzentgelt berechnen oder nicht. Zu beachten ist außerdem, dass vielleicht der Händler (Geschäft, Boutique, Tankstelle usw.) auch noch einen kleinen Umsatz damit machen kann. “Sein” Wechselkurs dürfte nicht zu Gunsten des Kunden liegen. Zweifelhaft ist es deshalb, ob diese Methode unter`m Strich günstiger ist im Vergleich dazu, wenn die Bank den Kurs umrechnet und man das Auslandsentgelt ganz normal bezahlt.

Die Auslandsgebühr fällt auch bei Internet-Kreditkartenzahlungen an, wenn der abrechnende Händler bzw. dessen Acquirer im Ausland (also in einem Nicht-Euro-Land) sitzt.

Gebühr ist transparent

Die Höhe der Auslandseinsatzgebühren bzw. die tatsächlichen Kosten für die Auslandsumsätze kann man stets der Kreditkartenabrechnung entnehmen. Aus diesem Grund sind geschäftliche Ausgaben mithilfe von Kreditkartenabrechnungen am besten abzurechnen, weil dort die Kreditkartengebühren wie Auslands- oder Bargeldgebühr gesondert ausgewiesen sind.

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